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Soziale Marktwirtschaft
das auf dem Ordoliberalismus basierende wirtschaftspolitische Leitbild der Bundesrepublik Deutschland. Der Staat hat zur Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die marktwirtschaftlichen (Marktwirtschaft) Aktivitäten fördern, und mit marktkonformen Maßnahmen in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen.
Eine wirtschaftspolitische Konzeption, die weitgehend von Alfred Müller-Armack (1901 - 1978) entwickelt und vom einstigen Wirtschaftsminister und späteren Bundeskanzler Ludwig Erhard (1897 - 1977) in der Anfangsphase der Bundesrepublik Deutschland der praktischen Wirtschaftspolitik zugrunde gelegt wurde. Sie besteht in dem Versuch, die Marktwirtschaft durch eine Politik des sozialen Ausgleichs zu ergänzen.
Dabei wurde die heute noch gültige Maxime verfolgt: Wachstumspolitik ist die beste Sozialpolitik.
Siehe Wirtschaftspolitik
ist die Form der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie geht auf Prof. Müller-Armack zurück und wurde von Ludwig Erhard realisiert. Die Soziale Marktwirtschaft hält an einer freien Wirtschaftsordnung fest, lehnt jedoch den reinen -Liberalismus ab. Sie überläßt die Märkte dem freien Spiel der Kräfte, setzt dem aber einen Staat entgegen, der über die Funktionsfahigkeit der Märkte wacht. Dies geschieht durch eine Rechtsordnung, die Machtmißbrauch verhindern soll und die Belange der Sozialpartner angemessen berücksichtigt. Wesentliche Gesetzeswerke in diesem Zusammenhang sind: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG), Betriebsverfassungsgesetz (Betr-VerfG), Rentenversicherungsgesetze (insbesondere Rentenreform), Mietrecht, Arbeitsförderungsgesetz, Sparprämiengesetz.
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