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Ordoliberalismus

von Wissenschaftlern der Freiburger Schule um W. Eucken und F. Böhm entworfene und von L. Erhard und A. Müller-Armack in den 1950er Jahren weitgehend umgesetzte Wirtschaftsordnung (soziale Marktwirtschaft). Erstes Ziel ist die individuelle Freiheit, die durch eine Wirtschaft mit weitgehend freiem Wettbewerb auf allen Märkten (Markt) und privatem Eigentum an den Produktionsmitteln gewährleistet werden soll. Auf dieser Grundlage soll der Preismechanismus die optimale Allokation der Produktionsfaktoren, Vollbeschäftigung und eine leistungsgerechte Primärverteilung sichern. Der Staat hat dabei die für eine derartige dezentralisierte und gewinngesteuerte Organisation des Wirtschaftsgeschehens notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und insbesondere für die Einhaltung der von ihm etablierten Wenbewerbsordnung zu sorgen.

Eine wirtschaftspolitische Konzeption, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der Freiburger Schule um Walter Eucken (1891 - 1950) entwickelt wurde. Im Zentrum stand die Festlegung konstituierender Prinzipien einer Wirtschaftsordnung:

• Das wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundprinzip sah Eucken in der Herstellung
eines funktionsfähigen Preissystems vollständiger Konkurrenz.

• Im Zentrum der Wettbewerbsordnung muss die Sicherung eines stabilen Geldwertes stehen.

• Zur Gewährleistung von Wettbewerb ist es erforderlich, den Marktzutritt offen zu halten. Dies ist die beste Methode, um Konzentrationstendenzen zu unterbinden. Neben diese drei Prinzipien stellte Eucken als weitere Grundsätze das Privateigentum an Produktionsmitteln, die Vertragsfreiheit und das Prinzip der Haftung: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen.“ Schließlich forderte er die Konstanz der Wirtschaftspolitik. Nur zusammengenommen machen diese Prinzipien ordnungspolitisch Sinn. Aus ihrem komplementären Charakter folgt die ordnungspolitische Gesamtentscheidung für die Wettbewerbsordnung.

 

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