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Regiebetrieb

Siehe: Rechtsform, öffentlich-rechtliche

sind Betriebe von Gebietskörperschaften (Gemeinden, Ländern, Bund), die weder eigene Rechts- noch Parteifähigkeit haben. Nach der Einbindung in den öffentlichen Haushalt werden unterschieden:

1. reine Regiebetriebe: Sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Betriebs erscheinen in den Haushaltsplänen des Trägers (Brutto-Etatisierung).

2. verselbständigte Regiebetriebe: Im Haushaltsplan erscheint nur der Zahlungssaldo als Überschuß- oder Zuschußbedarf (Netto-Etatisierung). Der Regiebetrieb selbst stellt getrennte Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse auf. Dies erfordert eine Abgrenzung des Vermögens des Regiebetriebes und eine Erfassung von Leistungen anderer Stellen für den Regiebetrieb. Das Rechnungswesen der verselbständigten Regiebetriebe ist meist nach kaufmännischen Gesichtspunkten organisiert (doppelte Buchführung, Jahresabschluß, Kostenrechnung).

 

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