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Regiebetrieb
Siehe:
Rechtsform, öffentlich-rechtliche
sind
Betriebe
von
Gebietskörperschaft
en (
Gemeinden
, Ländern, Bund), die weder eigene Rechts- noch Parteifähigkeit
haben
. Nach der Einbindung in den
öffentlichen Haushalt
werden unterschieden:
1. reine
Regiebetriebe
: Sämtliche
Einnahmen
und
Ausgaben
des
Betrieb
s erscheinen in den Haushaltsplänen des
Träger
s (
Brutto
-Etatisierung).
2. verselbständigte
Regiebetriebe
: Im
Haushaltsplan
erscheint nur der Zahlungssaldo als Überschuß- oder Zuschußbedarf (
Netto
-Etatisierung). Der Regiebetrieb selbst stellt getrennte Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse auf. Dies erfordert eine
Abgrenzung
des
Vermögen
s des
Regiebetriebe
s und eine
Erfassung
von
Leistungen
anderer
Stelle
n für den Regiebetrieb. Das
Rechnungswesen
der verselbständigten
Regiebetriebe
ist meist nach kaufmännischen Gesichtspunkten organisiert (
doppelte Buchführung
,
Jahresabschluß
,
Kostenrechnung
).
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