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Risikopolitik
Gesamtheit aller Überlegungen, Absichten und Maßnahmen, deren Ziel es ist, finanzielle Risiken als Folge der Unsicherheit der Erwartungen zu vermindern, abzuwälzen oder in die Finanzdisposition einzubeziehen. Dies vollzieht sich in Form vorbeugender und abwälzende Maßnahmen.
(1) Vorbeugende Maßnahmen können sein:
? Verbesserung des finanzwirtschaftlichen Informationssystems mit dem Ziel der Offenlegung möglichst aller potentiellen Risiken;
? Vermeidung von Inkongruenzen;
? Aufschiebung nicht so dringlicher Entscheidungen, bis der notwendige Informationsstand gegeben ist;
? Aufstellen von Alternativplänen und Planvariationen für den Fall, daß die tatsächliche Entwicklung (z. B. Wirtschaftslage, Preise) vom vorhergesagten Verlauf wesentlich abweicht;
? Pflege der Beziehungen zu den Kapitalgebern ( Financial public relations);
? Aufbau und Halten flexibler finanzwirtschaftlicher Alternativen wählen (ausreichende Reserven; liquide Mittel, offene Kreditlinien, potentielle Kreditreserven).
? Bei der Prognose von Ein- und Auszahlungen ist mit Streubereichen (Minima-, Maximawerten) zu arbeiten. Durch Angabe der Wahrscheinlichkeitsverteilung innerhalb des Streubereichs eröffnet sich eher die Möglichkeit, auch für eventuell auftretenden ?Spitzenbedarf? Vorsorge zu treffen. Die Zeitintervalle bei der Finanzplanung sind nicht zu lang anzusetzen.
(2) Risikoabwälzung kann auf Kunden, Lieferanten, Versicherungen, Banken, Factor- und Forfaitierinstitute ( Factoring, Forfaitierung) gerichtet sein ( Kreditrisiko).
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