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Sacheinlage

Einlage, die im Unterschied zur Geldeinlage durch Einbringung von Gebäuden, Maschinen, Grundstücken oder übertragbaren Rechten (wie z. B. Patenten) geleistet wird.

Einlage der Gesellschafter einer Unternehmung, die nicht durch Barzahlung geleistet wird, sondern in Form von Sachen und Rechten, z. B. Grundstücke, Maschinen, Patente (Sachgründung).

 

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