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Sacheinlage
Einlage
, die im Unterschied zur Geldeinlage durch
Einbringung
von Gebäuden,
Maschinen
,
Grundstücke
n oder
übertragbar
en
Rechte
n (wie
z
.
B
.
Patente
n) geleistet wird.
Einlage
der
Gesellschafter
einer
Unternehmung
, die nicht durch
Barzahlung
geleistet wird, sondern in
Form
von
Sache
n und
Rechte
n,
z
.
B
.
Grundstücke
,
Maschinen
,
Patente
(
Sachgründung
).
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