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Sacheinlagen
sind Einlagen bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft, die nicht durchBareinzahlung, sondern durch Einbringung von Vermögensgegenständen (Grund stücke, Maschinen, Beteiligungen etc.) geleistet werden. ZumSchutz der Anleger sind Sachgründungen, (qualifizierte Gründungen) sowie Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen besonderen Feststellungs und Prüfungsbestimmungen unterworfen.
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