A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Überfremdung
Kauf
größerer
Kapitalanteil
e einer
Unternehmung
durch einen oder mehrere
Interessent
en mit dem
Ziel
, maßgeblichen
Einfluß
auf die
Unternehmung
zu
gewinne
n. Eine gewisse Überfremdung kann schon bei Vorliegen der
Sperrminorität
gegeben sein. Durch
Emission
von
Mehrstimmrechtsaktien
oder
vinkulierte
n
Aktien
soll
die Möglichkeit einer Überfremdung ausgeschaltet werden. Als weitere Möglichkeit bietet sich die
Stimmrechtsbeschränkung
der
Aktionäre
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Überfinanzierung
Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung
Weitere Begriffe :
Führung
Opfertheorie
EAF-2
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum