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Überwachungssysteme
Ein Überwachungssystem umfaßt alle Maßnahmen, die der Sicherung des Rechnungswesens,
dem Schutz des Betriebsvermögens,
der Förderung der Leistungsfähigkeit und
der Unterstützung der Unternehmenspolitik
dienen.
Es lassen sich interne und externe Überwachungssysteme unterscheiden, die wiederum in prozeßabhängige und prozeßunabhängige Systeme unterteilt werden können (vgl. hierzu auch Überwachung).
1. Bei den internen Überwachungssystemen sind als prozeßunabhängigeSysteme die Interne Revision (Financial Auditing, Operational Auditing und Management Auditing), der Aufsichtsrat (§111 AktG 1965) und die Hauptversammlung (§§ 118 ff. AktG 1965) einer Aktiengesellschaftzu nennen.
Zu den prozeßabhängigen Systemen zählen personelle Kontrollen durch Mitarbeiter, der Vorstand (§ 93 AktG 1965) sowie das Interne Kontrollsystem (IKS), das organisatorische und technische Kontrollen enthält. Gleichartige, häufig wiederkehrende Handlungen sollten mit automatischen Kontrollen durchgeführt werden. Personelle Kontrollen sind für lückenlose, monotone Kontrolltätigkeiten ungeeignet; sie sollten wegen der größeren Flexibilität der Mitarbeiter bei qualifizierten Kontrollen eingesetzt werden.
2. Die externen Überwachungssysteme berücksichtigen insbesondere diejenigen Maßnahmen, die den Schutz des Betriebsvermögens und die Sicherung des Rechnungswesens gewährleisten sollen. Prozeßunabhängig sinddabei die » Wirtschaftsprüfung (gesetzlich vorgeschriebene, gesetzlichvorgesehene und freiwillige Prüfungen), die steuerliche Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) und andere Prüfungen (z. B. Versicherungs Unternehmen durch das Bundesaufsichtsamtfür das Versicherungswesen). Als prozeßabhängiges System kannneben sonstigen Prüfungsinstitutionen auch die Wirtschaftsprüfung angesehen werden, besonders wenn einWirtschaftsprüfer an der Erstellungdes Prüfungsobjektes beteiligt gewesen ist.
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