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Betriebsnotwendiges Kapital

ist das zur Realisierung des Betriebszweckes notwendige Kapital (Eigen- und Fremdkapital). Seine Ermittlung ist für die Errechnung der kalkulatorischen Zinsen erforderlich. Bei der Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals sind, von den Aktivwerten der Bilanz ausgehend, die stillen Reserven aufzudecken und das nicht betriebsnotwendige Vermögen abzusondern. Das zinslos zur Verfügung gestellte Fremdkapital wird in der Praxis häufig von der Summe der Aktivwerte subtrahiert (Abzugskapital). Hierüber besteht keine einhellige Meinung, da es für kalkulatorische Zwecke im Grunde belanglos ist so wird häufig argumentiert ob das Fremdkapital tatsächlich verzinst werden muß oder nicht.

Das betriebsnotwendige Kapital ist das zur Erreichung des Betriebszweckes notwendige Eigen- und Fremdkapital der Unternehmung. Seine Ermittlung ist zur Berechnung
der kalkulatorischen Zinsen erforderlich. Bei der Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals sind, vom Vermögen ausgehend, zunächst die stillen Reserven aufzudecken, dann ist das nicht betriebsnotwendige Kapital abzusondern, und danach ist das Unternehmung zinslos überlassene Fremdkapital abzuziehen.

Das betriebsnotwendige Kapital wird auch bei der Kalkulation von Selbstkostenpreisen bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen der LSP zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen bzw. der Rentabiltät zugrundegelegt

 

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