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Z
Betriebsnotwendiges Kapital
ist das zur
Realisierung
des
Betriebszweck
es notwendige
Kapital
(Eigen- und
Fremdkapital
). Seine
Ermittlung
ist für die
Errechnung
der
kalkulatorischen Zinsen
erforderlich. Bei der
Ermittlung
des
betriebsnotwendigen
Kapital
s sind, von den Aktivwerten der
Bilanz
ausgehend, die
stillen Reserven
aufzudecken und das nicht
betriebsnotwendige Vermögen
abzusondern. Das
zinslos
zur
Verfügung
gestellte
Fremdkapital
wird in der
Praxis
häufig von der Summe der Aktivwerte subtrahiert (
Abzugskapital
). Hierüber besteht keine einhellige
Meinung
, da es für
kalkulatorische
Zwecke im Grunde belanglos ist so wird häufig argumentiert ob das
Fremdkapital
tatsächlich
verzinst
werden muß oder nicht.
Das
betriebsnotwendig
e
Kapital
ist das zur
Erreichung
des
Betriebszweck
es notwendige Eigen- und
Fremdkapital
der
Unternehmung
. Seine
Ermittlung
ist zur
Berechnung
der
kalkulatorischen Zinsen
erforderlich. Bei der
Ermittlung
des
betriebsnotwendigen
Kapital
s sind, vom
Vermögen
ausgehend, zunächst die
stillen Reserven
aufzudecken, dann ist das nicht
betriebsnotwendig
e
Kapital
abzusondern, und danach ist das
Unternehmung
zinslos
überlassene
Fremdkapital
abzuziehen.
Das
betriebsnotwendig
e
Kapital
wird auch bei der
Kalkulation
von
Selbstkostenpreis
en bei
öffentlich
en
Aufträge
n im Rahmen der
LSP
zur
Ermittlung
der
kalkulatorischen Zinsen
bzw. der Rentabiltät zugrundegelegt
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Betriebsnotwendiges Kapital bzw. Vermögen
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