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Betriebsnotwendiges Vermögen
Vermögen, welches zur Erbringung der Betriebsleistung erforderlich ist. Ausgeklammert wird das neutrale Vermögen (Reservegrundstücke, nicht genutzte Teile des Anlagevermögens, Wohnhäuser etc.), dessen Erträge in der Betriebsrechnung unberücksichtigt bleiben.
setzt sich aus den Teilen des Anlage-und Umlaufvermögens zusammen, die der betrieblichen Nutzung dienen. Es wird zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals als Hilfsgröße benötigt. Normalerweise wird das betriebsnotwendige Vermögen aus dem Vermögen der Bilanz berechnet. Dieses muß aber um die nicht betriebsnotwendigen Teile bereinigt werden. Dies können beispielsweise sein: stillgelegte Anlagen, die nicht der Reservehaltung dienen, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Wohnhäuser, die nicht als Werkswohnungen dienen, nicht betriebsnotwendige Beteiligungen u.a.m.
Das betriebsnotwendige Vermögen dient bei der Kalkulation von Selbstkostenpreisen bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen der LSP der Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals. Es setzt sich aus denjenigen Teilen des Anlage- und Umlaufvermögens zusammen, die dem Betriebszweck dienen.
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