lassen sich nach Peemöller in zwei Formen unterscheiden: fixe Budgets und flexibleBudgets. Die Verschiedenartigkeit dieser beiden Budgetarten liegt im wesentlichen im Grad der Flexibilität, aber auch in ihrem Zweck und ihren Anwendungsbereichen. Beim fixenBudget werden die Vollkosten je Kostenarten oder je Kostengruppe fest vorgeschrieben, die unbedingt einbehalten werden müssen. Für das flexibleBudget erfolgt eine Aufteilung in fixe und variable Kosten, und für verschiedene Beschäftigungsstufen werden die Budgetbeträge je Kostenart oder Kostenartengruppe vorgegeben. Starre Budgets sind für Aufwandsarten geeignet, deren Höhe sich nicht in Abhängigkeit von der Veränderung bestimmter Bezugsgrößen ändert, sondern von der Unternehmensführung vorgegeben wird. Hier schreibt z.B. die Unternehmensführung die Höhe des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes vor und stellt dafür die Mittel zur Verfügung. Der Zweck dieses Budgettyps liegt also weniger in der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit als vielmehr in der Beschränkung bestimmter Aufwandsarten auf einen vorgegebenen Betrag. Starre Budget