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Gebrochene Abschreibung
ist der Ausdruck für die
Kostenspaltung
bei der
Kostenart
»
Abschreibungen
«. In den Fällen, wo die
Wertminderung
der
Betriebsmittel
sowohl auf
Zeitverschleiß
als auch auf
Gebrauchsverschleiß
zurückzuführen ist, wird die gebrochene
Abschreibung
als Näherungslösung für die Bestimmung des
fixen
und des
variablen
Kostenbestandteils herangezogen. Der Rechenvorgang ist wie folgt: 1.
Ermittlung
des
Wiederbeschaffungswert
es des abzuschreibenden Bestriebsmittels. 2.
Schätzung
der
Nutzungsdauer
bei reinem
Zeitverschleiß
und
Schätzung
der
Nutzungsdauer
bei reinem
Gebrauchsverschleiß
. Bei der letzteren
Nutzungsdauer
, die in aller Regel kürzer sein wird als diejenige bei reinem
Zeitverschleiß
, sind
Vorstellung
en über den Gesamtvorrat an
Leistungen
und über die voraussichtlichen Leistungsentnahmen pro
Periode
erforderlich. 3.
Errechnung
der Abschreibungsbeträge bei reinem Zeit- und bei reinem
Gebrauchsverschleiß
, indem
man
den
Wiederbeschaffungswert
jeweils auf die beiden
Nutzungsdauer
n verteilt. 4. Subtrahiert
man
nun von dem in der Regel höheren Abschreibungsbetrag für
Gebrauchsverschleiß
den in der Regel niederigeren Abschreibungsbetrag für
Zeitverschleiß
, also den
fixen
Anteil
, so erhält
man
den
proportional
en
Anteil
der
kalkulatorische
n
Abschreibung
. Ist der Abschreibungsbetrag für
Gebrauchsverschleiß
kleiner als derjenige für
Zeitverschleiß
, ist also die
Nutzungsdauer
bei
Zeitverschleiß
kleiner als diejenige bei
Gebrauchsverschleiß
, so werden keine
proportional
en
Anteile
verrechnet. Die fixe
kalkulatorische Abschreibung
basiert dann allein auf dem
Zeitverschleiß
.
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