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Gebrochene Abschreibung

ist der Ausdruck für die Kostenspaltung bei der Kostenart »Abschreibungen«. In den Fällen, wo die Wertminderung der Betriebsmittel sowohl auf Zeitverschleiß als auch auf Gebrauchsverschleiß zurückzuführen ist, wird die gebrochene Abschreibung als Näherungslösung für die Bestimmung des fixen und des variablen Kostenbestandteils herangezogen. Der Rechenvorgang ist wie folgt: 1. Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes des abzuschreibenden Bestriebsmittels. 2. Schätzung der Nutzungsdauer bei reinem Zeitverschleiß und Schätzung der Nutzungsdauer bei reinem Gebrauchsverschleiß. Bei der letzteren Nutzungsdauer, die in aller Regel kürzer sein wird als diejenige bei reinem Zeitverschleiß, sind Vorstellungen über den Gesamtvorrat an Leistungen und über die voraussichtlichen Leistungsentnahmen pro Periode erforderlich. 3. Errechnung der Abschreibungsbeträge bei reinem Zeit- und bei reinem Gebrauchsverschleiß, indem man den Wiederbeschaffungswert jeweils auf die beiden Nutzungsdauern verteilt. 4. Subtrahiert man
nun von dem in der Regel höheren Abschreibungsbetrag für Gebrauchsverschleiß den in der Regel niederigeren Abschreibungsbetrag für Zeitverschleiß, also den fixen Anteil, so erhält man den proportionalen Anteil der kalkulatorischen Abschreibung. Ist der Abschreibungsbetrag für Gebrauchsverschleiß kleiner als derjenige für Zeitverschleiß, ist also die Nutzungsdauer bei Zeitverschleiß kleiner als diejenige bei Gebrauchsverschleiß, so werden keine proportionalen Anteile verrechnet. Die fixe kalkulatorische Abschreibung basiert dann allein auf dem Zeitverschleiß.

 

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