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Gewinneinkünfte
Die unter den
Einkunftsarten
1.
bis
3. aufgeführten
Einkunftsarten
werden als Gewinneinkünfte bezeichnet, da die maßgebliche Größe für die
Einkünfte
der
Gewinn
der entsprechenden Tätigkeit darstellt.
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Weitere Begriffe :
Endkostenstelle
Importdeckungsquote
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