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Instanzen

sind Leitungseinheiten, d. h. Stellen mit Leitungsbefugnissen (Leitungssystem). Instanzen besitzen Fremdentscheidungskompetenz, sie haben das Recht zur Delegation. Sie unter scheiden sich dadurch von Ausfüh rungsstellen und Stabsstellen (Aufbauorganisation), die keine Lei tungsbefugnis besitzen. Man unter scheidet zwischen SingularInstanzen (Lei tungseinheit mit einer Stelle: Direk torialprinzip) und PluralInstanzen (Lei tungseinheit mit mehreren Stellen: Kollegialprinzip).

 

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