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Investmentzertifikat

Siehe auch: Investmentgesellschaft, Anteilsschein

Nenn wertloses Inhaberpapier, das ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an Wertpapieren oder die Mitinhaberschaft an Forderungen, die zu einem Sondervermögen (Investmentfonds) gehören, das von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltet wird. Investmentzertifikate, auch Investmentanteilscheine genannt, unterscheiden sich in folgenden Punkten von anderen Effekten:
Der Inhaber ist nicht an der Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, sondern am Fondsvermögen. Investmentanteilscheine gewähren kein Stimmrecht. Die Zertifikate werden nicht an der Börse gehandelt. Der Inhaber hat ein jederzeitiges Rückgaberecht.

 

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