Eine Stückaktie ist eine (unechte) nennwertlose Aktie, die einen bestimmten Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) verkörpert. Hierbei werden die Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsgrundsätze beibehalten. Anders als die Nennwert- oder Quotenaktie darf gemäß § 8 III AktG der auf die einzelne Aktie entfallene Anteil am Grundkapital 1 Euro nicht unterschreiten. Nach der Einführung des Euro ist die Stückaktie die in Deutschland am häufigsten auftretende Aktienform.