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Stückaktie

Eine Stückaktie ist eine (unechte) nennwertlose Aktie, die einen bestimmten Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) verkörpert. Hierbei werden die Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsgrundsätze beibehalten. Anders als die Nennwert- oder Quotenaktie darf gemäß § 8 III AktG der auf die einzelne Aktie entfallene Anteil am Grundkapital 1 Euro nicht unterschreiten. Nach der Einführung des Euro ist die Stückaktie die in Deutschland am häufigsten auftretende Aktienform.

Aktie, die sich auf einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft bezieht. Bei der echten Stückaktie ist deren Anzahl in der Satzung festgeschrieben. Die unechte Stückaktie (Quotenaktie) lautet auf einen bestimmten Anteil am Kapital und existiert in den beiden Varianten a) sprechende Quotenaktie und b) stumme Quotenaktie.

Stückaktien verkörpern einen Anteil am Grundkapital. Sie besitzen keinen aufgedruckten Nennwert, jedoch einen „fiktiven Nennbetrag“, der sich ergibt, wenn man das Grundkapital der Gesellschaft durch die Anzahl der augegebenen Aktien teilt. Aus diesem Grund sind sie sogenannte unechte nennwertlose Aktien. Als echte nennwertlose Aktien werden die Quotenaktien bezeichnet, die explizit einen bestimmten Anteil am Reinvermögen der Gesellschaft verbriefen. Sie sind in Deutschland verboten. Stückaktien sind in Deutschland seit 1998 erlaubt, um den Aktiengesellschaften die Umstellung ihrer Aktien auf den Euro zu erleichtern.

 

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