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Veranlagungsverfahren
Förmliches
Verfahren
der
Finanzverwaltung
, in dem die
Besteuerungsgrundlagen
ermittelt werden und die
Steuerschuld
festgesetzt wird. Es gilt für die meisten
Steuerarten
, wie
z
.
B
.
Einkommen
-,
Körperschaft
-,
Gewerbe
- und
Umsatzsteuer
. Das
Verfahren
beginnt mit der
Abgabe
der
Steuererklärung
auf einem
amtlichen
Vordruck, den der
Steuerpflichtige
in der Regel unaufgefordert zugeschickt bekommt. Bei der
Einkommen
- und Körperschaftsteuererklärung sind in der Regel
Jahresabschluss
bzw. Überschussrechnung und
Belege
beizufügen, so dass das
Finanzamt
die
Besteuerungsgrundlagen
vollständig ermitteln und in einem
Steuerbescheid
festsetzen kann. Auf die voraussichtliche
Steuerschuld
hat der
Steuerpflichtige
vierteljährlich
Vorauszahlung
en zu leisten. Bei den
Einkünfte
n aus nichtselbstständiger
Arbeit
und
Kapitalvermögen
werden bereits bei Erhalt der
Einnahmen
Quellensteuer
n einbehalten. Die beiden wichtigsten Veranlagungsarten sind Einzelveranlagung und
Zusammenveranlagung
von
Ehegatte
n. Zur Einzelveranlagung werden vor allem ledige, geschiedene und verwitwete
Steuerpflichtige
herangezogen. Hier wird die
ESt
-Grundtabelle angewendet. Bei
Ehegatte
n wird in der Regel die
Zusammenveranlagung
(wenn nicht in Ausnahmefällen eine getrennte
Veranlagung
beantragt wird) durchgeführt. Diese
Veranlagung
hat den
Vorteil
, dass das
Splittingverfahren
angewendet wird.
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