Spezialbanken für die Girosammeiverwahrung von Wertpapieren und für die Durchführung des Wertpapiergiroverkehrs; sie ermöglichen einen stückelosen Effektenverkehr, bei dem Wertpapiere durch Buchungen auf Wertpapierkonten übertragenwerden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an (Giro-) Sammelbeständen. Nur Kreditinstitute, die der Depotprüfungunterliegen, können bei den Wertpa-piersammelbanken Kontenunterhalten. Abgesehen von der Erlaubnisnach dem Kreditwesengesetz (KWG) (Bankenaufsicht) müssen sie nachdem Depotgesetz vom jeweiligenLandesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Landeswirtschaftsministerium als Wertpapiersammel-bank bezeichnet sein. Aus historischen Gründen werden sie üblicherweise »Kassenvereine« genannt und tragen diese Bezeichnung auch meistin ihrer Firma. An sieben der achtdeutschen Börsenplätzen die Ausnahme ist Bremen gibt es eine Wert-papiersammelbank in der Form der Aktiengesellschaft, deren Kapital sichim Besitz der im Wertpapiergeschäftbedeutenden örtlichen Kreditinstitutebefindet. Zur Koordinierung ihrerArbeit haben sie sich in der Arbeitsgemeinschaft deutscher Kassenvereine, Frankfun a. M., zusammengeschlossen.