Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Wertpapiersammelbanken

Spezialbanken für die Girosammeiverwahrung von Wertpapieren und für die Durchführung des Wertpapiergiroverkehrs; sie ermöglichen einen stückelosen Effektenverkehr, bei dem Wertpapiere durch Buchungen auf Wertpapierkonten übertragenwerden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an (Giro-) Sammelbeständen. Nur Kreditinstitute, die der Depotprüfungunterliegen, können bei den Wertpa-piersammelbanken Konten unterhalten. Abgesehen von der Erlaubnisnach dem Kreditwesengesetz (KWG) (Banken aufsicht) müssen sie nachdem Depotgesetz vom jeweiligenLandesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Landeswirtschaftsministerium als Wertpapiersammel-bank bezeichnet sein. Aus historischen Gründen werden sie üblicherweise »Kassenvereine« genannt und tragen diese Bezeichnung auch meistin ihrer Firma. An sieben der achtdeutschen Börsenplätzen die Ausnahme ist Bremen gibt es eine Wert-papiersammelbank in der Form der Aktiengesellschaft, deren Kapital sichim Besitz der im Wertpapiergeschäftbedeutenden örtlichen Kreditinstitutebefindet. Zur Koordinierung ihrerArbeit haben sie sich in der Arbeitsgemeinschaft deutscher Kassenvereine, Frankfun a. M., zusammengeschlossen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Wertpapiersammelbank
Wertpapierscheck

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Initial Margin Nachfrage Platzkostenrechnung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum