Fusion mit Gesamtrechtsnachfolge
Fusion ohne Gesamtrechtsnachfolge
Sie kann freundlich oder unfreundlich (= "unfriendlytakeover") erfolgen bzw. auf horizontaler oder vertikaler Produktions- oder Handelsebene stattfinden. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Beschränkungen muss eine Fusion durch die zuständigen Kartellbehörden (Inland bzw. EU) genehmigt werden.
? Im Fall der Aufnahme-Fusion überträgt das aufzunehmende Unternehmen sein Vermögen auf das aufnehmende. Danach existiert nur noch das aufnehmende Unternehmen.
? Bei der Neubildungs-Fusion schließen sich die Gesellschaften zusammen, indem sie ihr Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen..