Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Genehmigte Kapitalerhöhung

Die genehmigte Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gemäß §§ 202 ff. AktG. Die Satzung oder eine Satzungsänderung kann den Vorstand für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag, dem genehmigten Kapital, durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Genauigkeit
Genehmigtes Kapital

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Arbeitgeberverbände Aktionärszeitschrift Führungsprinzip
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum