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Genehmigte Kapitalerhöhung
Die genehmigte
Kapitalerhöhung
ist eine
Erhöhung
des
Grundkapitals
einer
Aktiengesellschaft
gemäß §§ 202 ff.
AktG
. Die
Satzung
oder eine
Satzungsänderung
kann den
Vorstand
für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das
Grundkapital
bis
zu einem bestimmten
Nennbetrag
, dem genehmigten
Kapital
, durch
Ausgabe
neuer
Aktien
gegen
Einlagen
zu erhöhen.
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Genauigkeit
Genehmigtes Kapital
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