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Konnossementsgarantie

Bill of Lading Guarantee, Garantie pour Connaissement
Die Konnossementsgarantie, bisweilen auch als Schadloshaltungserklärung (Indemnity) bezeichnet, dient der finanziellen Absicherung des Reeders für den Fall, daß er die Ware ohne Vorlage des Original- Konnossements aushändigt und anschließend unter Vorlage des Konnossements von dritter Seite auf Herausgabe der Ware in Anspruch genommen wird.
Hin und wieder wird gewünscht, daß ein zweiter Satz von Original-Konnossementen ausgestellt wird. Auch in diesen Fällen will der Reeder finanziell dagegen abgesichert werden, daß er von dritter Seite unter Vorlage der ursprünglich ausgestellten Konnossemente auf die Herausgabe der Ware in Anspruch genommen wird. Die Höhe der Garantie ist abhängig von der Forderung des Reeders und beläuft sich in der Regel auf 150% des im Einvernehmen mit dem Reeder ermittelten aktuellen Warenwertes. In einigen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden, sind Garantien vorzulegen, die keinen ausdrücklichen Höchstbetrag ausweisen dürfen.

 

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