A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Stückzinsen
Aufgelaufene
Zinsen
bzw.
Zinsansprüche
für den
Zeitraum
zwischen
Fälligkeitstermin
des letzten eingelösten
Kupon
s des
festverzinslichen Wertpapier
s und dem Kauftermin durch den
Käufer
. Stückzinsen sind vom
Käufer
dem
Verkäufer
zeitanteilig zu vergüten.
Stückzinsen sind die anteiligen
Zinsen
, die einem
Zeitraum
zwischen zwei
Zinstermin
en zugerechnet werden. Der
Käufer
eines
festverzinslichen Wertpapier
s hat neben dem
Kurswert
auch die seit dem letzten
Zinstermin
bis
zum
Verkaufstag
fällig
en
Zinsen
zu bezahlen. Diese werden zum
Kurswert
addiert.
Stückzinsen bezeichnen den
Ertragsanteil
bei einem
verzinslichen Wertpapier
, der anteilig auf den
Zeitraum
zwischen zwei
Zinstermin
en fällt.
Stückzinsen werden bei der
Veräußerung
eines
Wertpapiers
zeitanteilig dem
Veräußerer
und
Erwerber
seit dem 1. 7. 1986 wie folgt angerechnet:
Grundsätzlich werden die Stückzinsen dem
Verkäufer
bis
einen
Tag
vor der
Valutierung
zugerechnet, während sie dem
Käufer
ab Valutierungstag zustehen. Der
Monat
wird bei
festverzinsliche
n sowie
variabel
verzinslichen Wertpapier
en (
Floating Rate Note
) und deutschem
Referenzzinssatz
(
FIBOR
) mit einheitlich 30
Tag
en angesetzt.
Bei
variabel
verzinslichen Wertpapier
en mit ausländischem
Referenzzinssatz
(
z
.
B
.
LIBOR
,
LUXIBOR
) erfolgt die Stückzinsenberechnung unter Berücksichtigung der tagesgenauen
Differenz
zwischen letztem
Zinstermin
und
Verkaufstag
. In der Berechnungsformel wird dann das Jahr mit 360
Tag
en angesetzt.
Accrued Interest
Aufgelaufene
Zinsen
, die sich beim
Kauf
oder
Verkauf
von
festverzinslichen Wertpapier
en seit dem letzten Zinszahlungstermin
bis
zum
Tag
des
Erwerb
s bzw. der
Veräußerung
ergeben. Sie sind dem
Kaufpreis
zuzuschlagen, weil der
Käufer
Zinsanspruch
für diesen
Zeitraum
erwirbt.
Zinsanteil
, der bei der
Eigentumsübertragung
von
Festverzinslichen Wertpapier
en vor deren Zinszahlungstermin zwischen
Erwerber
und
Veräußerer
zeitanteilig verrechnet wird. Nach der
Usance
an den
Börsen
stehen die
Zinsen
dem
Käufer
ab dem
Tag
der
Lieferung
einschließlich zu. Da der
Käufer
mit der
Lieferung
die demnächst
fällig
en
Zinsscheine
erhält, muss er die dem
Verkäufer
zustehenden
Zinsen
im Erwerbspreis mitvergüten. Stückzinsen erhöhen also den
Einstandspreis
. Ein
Ausgleich
ergibt sich bei der nächsten Zinsfälligkeit.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Stückzeitlohn
Stückzinstopf
Weitere Begriffe :
Produktionsintegrierter Umweltschutz
Degussa-Klausel
Fakturierungswährung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum