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Transferpreis
siehe
Verrechnungspreis
.
Verrechnungspreis
für
Leistungen
zwischen Konzerngesellschaften, verschiedentlich auch für den
Austausch
innerbetrieblicher Leistung
en zwischen organisatorisch, nicht aber
rechtlich
selbständig
en
Einheit
en (+
Cost-Centers
,
Profit-Centers
). Die
Festlegung
der
Transferpreise
kann, wie bei der
innerbetrieblich
en
Leistungsverrechnung
, grundsätzlich
kostenorientiert
oder marktpreisorientiert
erfolg
en. Als Kostenbasis stehen zur
Verfügung
-
Grenzkosten
-
Vollkosten
-
Vollkosten
mit
Gewinnaufschlag
-
Opportunitätskosten
(bei
Knappheit
von
Ressourcen
).
Marktorientiert
e
Transferpreise
lassen sich festlegen als
- reiner externer
Marktpreis
- um entfallende
Beschaffungskosten
korrigierter
Marktpreis
- eigener
Listenpreis
- um entfallende Beschaffungs- oder
Vertriebskosten
korrigierter eigener
Listenpreis
- reiner Verhandlungspreis.
Die
Festlegung
der Bewertungsbasis hat den
Unternehmensziele
n entsprechend zu
erfolg
en, wobei allerdings
Konflikte
auftreten können. So kann eine
Verrechnung
zu
Marktpreis
en dem
Prinzip
der
dezentral
en
Steuerung
und der Erfolgszuordnung von
Profit-Centers
entsprechen, aber eventuell zur
Fehlallokation
von
Ressourcen
im
Konzern
führen oder der Absicht zur steuerminimalen
Gestaltung
internationaler
Verrechnungspreise
(Verschiebung von
Gewinne
n) zuwiderlaufen. Die Angemessenheit internationaler
Transferpreise
wird von den Steuerbehörden nach dem »Arms length’s-
Prinzip
«, also dem
Prinzip
der Gleichbehandlung wie Dritte, geprüft.
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