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Transferpreis

siehe Verrechnungspreis.

Verrechnungspreis für Leistungen zwischen Konzerngesellschaften, verschiedentlich auch für den Austausch innerbetrieblicher Leistungen zwischen organisatorisch, nicht aber rechtlich selbständigen Einheiten (+ Cost-Centers, Profit-Centers). Die Festlegung der Transferpreise kann, wie bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, grundsätzlich kostenorientiert oder marktpreisorientiert erfolgen. Als Kostenbasis stehen zur Verfügung

- Grenzkosten

- Vollkosten

- Vollkosten mit Gewinnaufschlag

- Opportunitätskosten (bei Knappheit von Ressourcen). Marktorientierte Transferpreise lassen sich festlegen als

- reiner externer Marktpreis

- um entfallende Beschaffungskosten korrigierter Marktpreis


- eigener Listenpreis

- um entfallende Beschaffungs- oder Vertriebskosten korrigierter eigener Listenpreis

- reiner Verhandlungspreis.

Die Festlegung der Bewertungsbasis hat den Unternehmenszielen entsprechend zu erfolgen, wobei allerdings Konflikte auftreten können. So kann eine Verrechnung zu Marktpreisen dem Prinzip der dezentralen Steuerung und der Erfolgszuordnung von Profit-Centers entsprechen, aber eventuell zur Fehlallokation von Ressourcen im Konzern führen oder der Absicht zur steuerminimalen Gestaltung internationaler Verrechnungspreise (Verschiebung von Gewinnen) zuwiderlaufen. Die Angemessenheit internationaler Transferpreise wird von den Steuerbehörden nach dem »Arms length’s-Prinzip«, also dem Prinzip der Gleichbehandlung wie Dritte, geprüft.

 

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