| |
|
|
Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis ist der vom Unternehmen für interne Verrechnungszwecke festgelegte Wert (Geldbetrag) für Sachgüter und Leistungen.
Verrechnungspreise werden im Wege der Kalkulation ermittelt und sind Wertansätze für innerbetriebliche Leistungen. Insbesondere bei organisatorisch getrennten Unternehmensbereichen, die für ihre Kosten (Cost Center) und evtl. den für das Unternehmen erbrachten Renditeanteil (Profit Center) verantwortlich sind. In Unternehmen, deren Kostenrechnung als Plankostenrechnung ausgestaltet ist, erfolgt die Bewertung der künftigen Materialverbrauchsmengen in der Regel zu festen internen Verrechnungspreisen.
ist ein Kostenwert, mit dem der mengenmäßige Verzehr in der Kostenrechnung über einen längeren Zeitraum hinweg bewertet wird. Der Verrechnungspreis ist nicht zukunftsorientiert (vgl. Planverrechnungspreis), sondern gegenwartsbezogen, was nicht ausschließt, daß er wertmäßig mit dem Planverrechnungspreis identisch sein kann. Der Unterschied zum Planverrechnungspreis wird jedoch dadurch deutlich, daß der Verrechnungspreis die Wertkomponente der Ist- und Normalkosten darstellt, der Planverrechnungspreis jedoch als Wertkomponente der Plankosten aufzufassen ist.
Als Verrechnungspreis für Sachgüter kommen entweder der Verbrauchsoder Einstandspreis in Frage; für Arbeitsleistungen die Bruttobeträge pro Zeiteinheit einschließlich der damit verbundenen Sozialkosten. Mit der Anwendung eines Verrechnungspreises sollen die außerbetrieblichen Preiseinflüsse auf die Kostenrechnung ausgeschaltet werden.
Verrechnungspreise sind Preise, mit denen die Leistungen innerhalb einer Unternehmung festgesetzt werden. Die Ermittlung und Festsetzung von Verrechnungspreisen ist immer dann notwendig, wenn z.B. eine Abteilung einer Unternehmung für eine andere Abteilung der Unternehmung Leistungen erbringt oder eine Unternehmung an eine andere Unternehmung innerhalb eines Unternehmungszusammenschlusses Leistungen abgibt bzw. annimmt. Für die Ermittlung von Verrechnungspreisen werden vergleichbare Marktpreise herangezogen. Sind diese nicht vorhanden, werden die durch die Leistung verursachten Kosten, gegebenenfalls zuzüglich eines kalkulatorischen Gewinnzuschlages, zugrundegelegt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|