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Überkreuzverflechtung
bedeutet 1., daß zwei
Kapitalgesellschaften
sich jeweils aneinander beteiligen (
Beteiligung
): Die eine
Gesellschaft
erwirbt
Kapitalanteil
e der anderen und umgekehrt. Eine Überkreuzverflechtung kann u.a. dadurch entstehen, daß ein
Unternehmen
beim
Erwerb
einer
Beteiligung
mit eigenen
Kapitalanteil
en »
bezahlt
«; 2. nach § 100
AktG
ein Verbot der
Verflechtung
von Aufsichtsrats-Mandaten. Danach kann nicht Aufsichtsratsmitglied sein, wer
gesetzlicher Vertreter
(
z
.
B
.
Vorstand
) eines
Unternehmen
s ist, das von der eigenen
Gesellschaft
beherrscht wird, oder wer
gesetzlicher Vertreter
eines anderen
Unternehmen
s ist, in dessen
Aufsichtsrat
ein
Vorstandsmitglied
der eigenen
Unternehmung
sitzt.
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