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Zinsgefälle

(1) unterschiedliches Zinsniveau an verschiedenen Orten, insbesondere zwischen den Geld- und Kapitalmärkten verschiedener Länder. Dieses Zinsgefälle führt u. U. zu einem Geldzufluß zum Zweck entsprechender Investitionen in das Land mit dem höheren Zinsniveau. Andererseits erfolgt in diesem Fall oft die Kreditaufnahme inländischer Unternehmen auf ausländischen Märkten mit niedrigerem Zinsniveau. Entscheidend für die Richtung und Intensität zinsinduzierter Geld- und Kapitalströme sind aber außerdem die Kurssicherungskosten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Absicherung gegen Währungsrisiken entstehen. Unterschiedliches Zinsniveau zwischen zwei verschiedenen Währungsgebieten führt dann nicht zu zinsinduzierten Geld- und Kapitalströmen, wenn allgemein eine Abwertung der Währung des Landes mit dem höheren Zinsniveau erwartet wird.
(2) Zinsunterschiede zwischen dem Geld- und Kapitalmarkt eines Landes, wobei innerhalb der einzelnen Märkte weitere Differenzierungen (verursacht durch die Bonität, Laufdauer, Fristigkeit
der Kapitalbindung etc.; Zinsstruktur) auftreten. Der Geldmarktzins ist i. d. R. niedriger als der Kapitalmarktzins. Auch innerhalb des Geldmarkts bilden sich verschiedene Zinssätze. Relevant sind die Fristigkeit (Sätze für Tagesgeld, Monatsgeld, Dreimonatsgeld) und die Bonität (Sätze für Privatdiskonten, Schatzwechsel des Bundes und der Bundesbahn bei gleicher Restlaufzeit).

ist der Unterschied zwischen dem Zinsniveau verschiedener Geld- und Kapitalmärkte bzw. zwischen verschiedenen Ländern (internationales Zinsgefälle). Ein Zinsgefälle bewirkt eine Abwanderung von Kapital von dem Markt bzw. Land mit niedrigem Zinsniveau zu dem Markt bzw. Land mit hohem Zinsniveau. Handelt es sich um ein internationales Zinsgefalle, so spricht man von Kapitalexport.

 

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