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Dezentralisation
Übertragung von
Aufgabe
n und
Entscheidunge
n auf Selbstverwaltungseinheiten bzw.
Abteilung
en und niederrangigere
Instanzen
.
Die Dezentralisation bezeichnet die organisatorische
Verteilung
von
Aufgabe
n auf verschiedene
Stelle
n. Als
Form
en der Dezentralisation werden die
Verteilung
nach dem
Verrichtungsprinzip
und nach dem
Objektprinzip
unterschieden. Unter Dezentralisation wird auch die damit zusammenhängende
Verteilung
von Entscheidungsbefugnissen verstanden. Sie beinhaltet dann eine
Delegation
von
Entscheidunge
n.
Gegensatz:
Zentralisation
Zentralisation
Als D. (Gegenteil: »
Zentralisation
) bezeichnet
man
die organisatorische
Verteilung
von
Aufgabe
n auf verschiedene
Stelle
n (
Stellenbildung
). In der Organisationslehre unterscheidet
man
vor allem zwischen der VerrichtungsD. (
Verrichtungsprinzip
) (getrennte
Aufteilung
gleicher
Verrichtungen
auf verschiedene
Stelle
n) und der ObjektD. (
Objektprinzip
) (getrennte
Aufteilung
gleicher
Objekt
e auf verschiedene
Stelle
n). Häufig wird der Begriff (vor allem in der angloamerikanischen Literatur) ausschließlich zur
Kennzeichnung
der
Verteilung
von Entscheidungsbefugnissen verwendet. D. ist dann Ausdruck einer
Delegation
von
Entscheidunge
n.
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