Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Dezentralisation

Übertragung von Aufgaben und Entscheidungen auf Selbstverwaltungseinheiten bzw. Abteilungen und niederrangigere Instanzen.

Die Dezentralisation bezeichnet die organisatorische Verteilung von Aufgaben auf verschiedene Stellen. Als Formen der Dezentralisation werden die Verteilung nach dem Verrichtungsprinzip und nach dem Objektprinzip unterschieden. Unter Dezentralisation wird auch die damit zusammenhängende Verteilung von Entscheidungsbefugnissen verstanden. Sie beinhaltet dann eine Delegation von Entscheidungen.

Gegensatz: Zentralisation

Zentralisation

Als D. (Gegenteil: » Zentralisation) bezeichnet man die organisatorische Verteilung von Aufgaben auf verschiedene Stellen (Stellenbildung). In der Organisationslehre unterscheidet man vor allem zwischen der VerrichtungsD. (Verrichtungsprinzip) (getrennte Aufteilung gleicher Verrichtungen auf verschiedene Stellen) und der ObjektD. (Objektprinzip) (getrennte Aufteilung gleicher Objekte auf verschiedene Stellen). Häufig wird der Begriff (vor allem in der angloamerikanischen Literatur) ausschließlich zur Kennzeichnung der Verteilung von Entscheidungsbefugnissen verwendet. D. ist dann Ausdruck einer Delegation von Entscheidungen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Dezentraler Arbeitsplatz
Dezentralisierung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Merchant’s Haulage Stichprobenweise Prüfungen Compiler
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum