• Bei der deskriptiven Verfahrensweise werden Aussagen darüber getroffen, wie die Auswahl tatsächlich vorgenommen werden soll. Die Entwicklung des Zielsystems und des Entscheidungsbereichs wird in die Untersuchungen einbezogen. Daher bezeichnet man sie auch als Theorie des Entscheidungs- und Problemlösungsverhaltens.
• Ökonometrische Modelle sind nur bei quantifizierbaren Größen einsetzbar. Im Rahmen der Ordnungspolitik, aber auch bei längerfristig wirkenden Reformen sind sie ungeeignet.
• Aufgrund falscher oder unvollständiger Spezifikationen, einer ungenauen Schätzung von Parametern sowie nicht immer ausgereifter mathematischer Verfahren liefern die Modelle nur bedingt verwendbare Ergebnisse.
E. verslichen ein reales Problem in eine Symbolsprache zu übersetzen. E. enthalten zunächst faktische und wertende Prämissen. Zu den faktischen Entscheidungsprämissen gehören singuläre Aussagen (Beschreibungsmodelle) und generelle Aussagen (Erklärungsmodelle, empirischrealistische Theorie). Die singulären Aussagen beziehen sich auf deskriptive Informationen, die generellen Aussagen im günstigsten Fall auf realwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten. Die wertenden Entscheidungsprämissen beinhalten Ziele. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden auch die Lösungsmethoden zu den Entscheidungsprämissen gezählt; sie bilden die methodischen Entscheidungsprämissen.