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Entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre

1. Herausbildung des entscheidungsorientierten Ansatzes In der Entwicklung der deutschen Betriebswirtschaftslehre lassen sich im wesentlichen drei Phasen feststellen: (1) Die Phase, in der die traditionelle Betriebswirtschaftslehre begründet wurde, erstreckt sich bis ca. 1950. (2) Die nächste Phase reicht etwa bis 1960 und ist eng mit dem Namen Gutenbergs verbund en, der die Mannigfaltigkeit des betrieblichen Geschehens auf die Produktivitätsbeziehung zwischen Faktoreinsatz und Faktorertrag zurückzuführen versuchte. Diese produktivitätsorientierte Betrachtungsweise ermöglicht kaum die Einbeziehung weiterer als bedeutungsvoll erkannter Aspekte des betrieblichen Geschehens, so daß wir in der gegenwärtigen (3) dritten Phase zahlreiche neue Ansätze vorfinden. Von diesen Ansätzen ist in jüngster Zeit vor allem der entscheidungsorientierte Ansatz in den Vordergrund des Interesses getreten.
2. Kennzeichnung des entscheidungsorientierten Ansatzes Der Gegenstand des entscheidungsorientierten Ansatzes ist mit Entscheidungen gegeben, die als zentraler Bestandteil jeglicher menschlicher Aktivität anzusehen sind. Entscheidungen sind sowohl im individuellen Bereich als auch in privaten Unternehmungen und öffentlichen Verwaltung
en zu treffen. Die Entscheidungstheorie untersucht die allgemeinen Strukturen und Abläufe der Artiger Entscheidungen. Sie betrachtet dabei Entscheidungen unter normativistischem (präskriptivem) und deskriptivem (empirisch-realistischem) Aspekt. Die normativistische Theorie ist daran interessiert, wie Entscheidungen vernünftigerweise (rational) aussehen sollen. Demgegenüber untersucht die empirischrealistische Theorie, wie Entscheidungen real vollzogen werden. Die Entscheidungstheorie besitzt interdisziplinären Charakter, da ihre generellen Aussagen in verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen wie z. B. Wirtschaftswissenschaften, PolitikWissenschaft, Soziologie, Psycholo-gie, Rechtswissenschaften, MilitärEntscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre Wissenschaften angewandt werden(können). Die einzelne Disziplinstellt dann jeweils eine spezielle Entscheidungstheorie dar, so daß es gerechtfertigt ist, auch von einer betriebswirtschaftlichen Entscheidungstheorie oder einer e. B. zu sprechen.
3. Wissenschaftsziel einer e. B. Die Entscheidungsorientierung der Betriebswirtschaftslehre manifestiert sich zunächst in dem Versuch, die betriebswirtschaftlichen Probleme als Entscheidungsprobleme darzustellen und zu lösen. Das Neue und in die Zukunft Richtungweisende dieses Ansatzes ist jedoch nicht so sehr die Tatsache, »daß sich die Betriebswirtschaftslehre mit Entscheidungen befaßt, sondern (vielmehr) die Art und Weise, die Methodik, wie sie Entscheidungen untersucht«. Die e. B. unterstreicht als angewandte Wissenschaft die besondere Stellung des pragmatischen Wissenschaftsziels. Denn nur pragmatische Aussagen sind geeignet, unmittelbar zur Realitätsgestaltung unter Berücksichtigung der spezifischen Entscheidungssituation angewandt zu werden. Die e. B. muß daher einerseits pragmatische Aussagen zur Gestaltung des betrieblichen Entscheidungsverhaltens machen und andererseits Antworten auf die Frage geben, ob bei der Entscheidung in der Betriebswirtschaft aus den pragmatischen Aussagen ein tatsächlicher und feststellbarer Nutzen gezogen wird. Hierbei muß man sich bewußt sein, daß die Aussagen sowohl die Ziele als auch die Mittel betreffende Werturteile enthalten.
Leistungsfähigkeit einer e. B. Die e. B. will letztlich dazu beitragen, das betriebliche Entscheidungsverhalten transparenter und prognostizierbarer zu machen. Hierzu müssen die mit Entscheidungen betrauten Personen mit den Fragestellungen der Entscheidungstheorie vertraut gemacht werden. Die normativistische Theorie dient primär zur Rationalisierung des Denkprozesses. Sie besitzt einen hohen heuristischen Wert, jedoch nur eine relativ geringe Bedeutung zur Steuerung des realen Entscheidungsverhaltens. Die Entscheidungsmatrix und das Phasenschema des Entscheidungsprozesses sind als Versuch einer logischsystematischen Darstellung des Entscheidungsproblems und seiner Lösungsmöglichkeiten anzusehen. Die Vorteilhaftigkeit dieses Struktureffektes für die Entscheidungsfindung wurde verschiedentlich experimentell bestätigt. Die empirischrealistische Theorie ist noch nicht soweit ausgebaut und steht erst am Beginn ihrer Entwicklung. Aufgrund dessen ist ihre Aussagefähigkeit über die tatsächlich von Individuen und Organisationen verwendeten Regeln zur Lösung von Entscheidungsproblemen noch als sehr eingeschränkt zu beurteilen, nicht zuletzt auch wegen des äußerst komplexen Erkenntnisobjektes. Der heutige Entwicklungsstand der empirischrealistischen Theorie ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein eines leistungsfähigen konzeptionellen Bezugsrahmens, der insbesondere von Kirsch (1970/1971) in die deutschsprachige Literatur eingeführt wurde. Des weiteren existieren vereinzelte Ansätze (vgl. hierzu Pfohl/Braun 1981, S. 384 ff.) wie z. B. psychologische Ansätze bei der Bildung innerer Modelle, bei der Entscheidungsprozeß Handhabung des kognitiven Risikos, bei der Zielbestimmung auf motivationstheoretischer Grundlage, bei der Fremdkontrolle und bei kognitiven Inkonsistenzen vor und nach der Finalentscheidung sowie z. B. soziologische Ansätze zur Risikoproblematik in Gruppen und zur Zielbildung, Zielanpassung und Zielsicherung organisationaler Ziele. Bei den soziologischen Ansätzen ist insbesondere die Verhaltenstheorie der Unternehmung von Cyert und March hervorzuheben. Die zukünftigen Forschungsbemühungen einer e. B. werden folglich der empirischrealistischen Theorie gelten.

 

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