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Gremienorganisation
Gremien sind eine Mehrzahl von Personen, die über einen längeren Zeitraum in direkter Interaktion zueinander stehen. Gremien sind Beständig und weisen eine direkte Interaktion der Mitglieder auf. Sie sind durch gemeinsame Normen geeint und durch ein Wir-Gefühl gekennzeichnet (wobei allerdings meist Untergruppen/Cliquen gegeben sind). Die Gremienmitglieder nehmen verschiedene Aufgaben wahr. Man unterscheidet Vollzeitgremien (mit hauptamtlichen Mitgliedern/Standing commission) und Teilzeitgremien (Ausschuss/Komitee). Nach der Art der Aufgaben kann es sich um Daueraufgaben handeln oder befristete Aufgaben (Projektgruppe). Die Zusammenarbeit kann kontinuierlich (regelmäßig) oder diskontinuierlich (fallweise/taskforce) erfolgen. Im Direktorialprinzip gibt es einen Leiter, der allein entscheidet, im Kollegialprinzip entscheiden alle Mitglieder gemeinsam, bei der Primatkollegialität entscheidet der Leiter bei Stimmengleichheit durch seine Stimme, bei der Abstimmungskollegialität wird mit einfacher bzw. qualifizierter Mehrheit entschieden und bei der Kassationskollegialität wird nur einstimmig entschieden. Das Gremium dient abgestuft entweder dem Austausch von Informationen, der Beratung über Sachverhalte, der Entscheidung über Sachverhalte oder der Ausführung von Entscheidungen. Es handelt sich um eine Personenmehrheit, der bestimmte Aufgaben dauerhaft übertragen werden und die sich in regelmäßigen Abständen abstimmt. Die Teilnehmer sind für die Zeit der Gremienarbeit von ihrer hauptamtlichen Tätigkeit freigestellt. Gremien dienen der Information und Beratung, nicht jedoch der Ausführung. Ein Gremium kann gleichrangig oder verschiedenrangig, homogen oder heterogen besetzt sein. Leitungsgremien haben Entscheidungsbefugnis, Arbeitsgruppen geben Empfehlungen ab.
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