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Investitionskontrolle
Investitionskontrolle ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, den Realisationsgrad der betrieblichen Investitionsvorhaben zu erfassen, um - soweit möglich - Korrekturmaßnahmen einzuleiten und um künftige Investitionen auf eine bessere planerische Grundlage zu stellen.
Wie jede Kontrolle dient auch die Investitionskontrolle darüber hinaus der Verhinderung von Manipulationen und der Aufdeckung von Schwachstellen im Planungsprozeß.
Der Zweck der Investitionskontrolle besteht darin,
? Abweichungen zwischen Plan- und Istwerten festzustellen,
? diese Abweichungen zu analysieren, ihre Ursachen zu ermitteln,
? mögliche Korrekturen vorzunehmen.
Arten:
(1) Objektbezogene und globale Investitionskontrolle:
Die objektbezogene (individuelle, direkte) Investitionskontrolle bezieht sich auf die einzelne Investition. Die globale (summarische, indirekte) Investitionskontrolle erfaßt ein Investitionsbündel, z. B. einen Unternehmungsbereich, über den Aussagen im Sinne eines Return on Investment-Konzeptes getroffen werden.
(2) Eigen- und Fremdkontrolle:
Die Eigenkontrolle erfolgt durch das investierende Unternehmen selbst, und zwar meist durch eine entsprechend qualifizierte Stelle, etwa eine Abteilung oder Stabsstelle im Rechnungswesen (z. B. das Controlling), die interne Revision oder eine sonstige Zentralstelle. Die Fremdkontrolle durch Außenstehende ist durch besondere Unabhängigkeit der Kontrolleure gekennzeichnet. Sie ist wirksam gegen Manipulationen und Betriebsblindheit.
(3) Antizipierende, mitlaufende, nachträgliche Investitionskontrolle:
Die antizipierende Kontrolle schon vor Inbetriebnahme eines Objekts kann sinnvoll sein, wenn sich der Aufbau des Objekts über einen längeren Zeitraum erstreckt. Die mitlaufende Kontrolle beobachtet das Projekt in regelmäßigen Abständen vom Investitionsbeginn bis zum Ablauf der Nutzungsdauer. Die nachträgliche Kontrolle betrachtet das Investitionsobjekt am Ende seiner Nutzungsdauer und konstatiert die eingetretenen Abweichungen zwischen Plan und Ist, ohne Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.
(4) Integrierte oder selbständige Investitionskontrolle:
Die integrierte Investitionskontrolle sucht die Verbindung zur Investitionsrechnung und nutzt ein einheitliches Investitionsrechnungsformular für Planungs- und Kontrollzwecke. Die selbständige Investitionskontrolle besteht auf einem separaten Kontrollformular.
(5) Laufende oder gelegentliche Investitionskontrolle:
Die laufende Investitionskontrolle erfolgt in regelmäßigen Abständen, etwa einmal jährlich. Die gelegentliche Investitionskontrolle erfolgt bei bestimmten Anlässen, zum Beispiel Ablauf der technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsdauer (optimale Nutzungsdauer), Ende der Anlaufzeit, Erreichen der statischen oder dynamischen Amortisationszeit, Ablauf von Gewährleistungs- und Garantiefristen, vor Großreparaturen, beim Erscheinen funktionsgleicher neuer Maschinen.
Hinweis:
(1) In der Praxis empfiehlt sich die Investitionskontrolle vor allem bei mittleren und größeren Investitionen. Sie sollte als laufende Investitionskontrolle einmal jährlich durchgeführt werden, und zwar in Gestalt der integrierten Investitionskontrolle mit einem einheitlichen Formular für die Investitionsrechnung und -kontrolle. Dabei sind die für die ursprüngliche Investitionsrechnung zuständigen Mitarbeiter zu beteiligen, damit sie Erfahrungen für künftige Investitionsplanungen sammeln und regelmäßig vorkommende Planungsfehler künftig vermeiden.
(2) Diese immer wieder gleichen Planungsfehler sind häufiger, als man denkt. So wurde bei einem großen Chemieunternehmen durch die Investitionskontrolle festgestellt, daß Investitionsrechnungen in drei Viertel aller Fälle von zu optimistischen Schätzungen der Nettoeinzahlungen ausgingen, wobei die Ursache weniger in bewußten Datenmanipulationen lag, sondern in einer Planungseuphorie.
Die Investitionskontrolle zwingt die Handelnden zu einer skeptischen Überprüfung ihrer Annahmen.
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