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Spekulationsgewinn
Bezeichnung nach
Einkommensteuerrecht
für
kurzfristig
e
privat
e
Veräußerungsgewinne
. Sie können, wenn sie 1000 ? überschreiten, als
sonstige Einkünfte
gem.§ 22 Nr. 2,§ 23
EStG
einkommensteuerpflichtig
sein, wenn bestimmte Zeitgrenzen zwischen
Erwerb
und
Veräußerung
einer Sache nicht eingehalten werden.
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Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG
Spekulationsgewinne
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