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Spekulationsgewinne

Erträge aus Spekulationsgeschäften von Privatpersonen (Spekulation), die nach §22 Nr. 2 und §23 Einkommensteuergesetz (EstG) einkommensteuerpflichtig sein können, wenn zum Beispiel Grundstücke im Zeitraum von zwei Jahren oder Wertpapiere innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Erwerb mit Gewinn verkauft werden. Es gilt ein Freibetrag von 1000,00 DEM und die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten. Spekulationsverluste dürfen nur mit Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden.

 

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