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Spekulationsgewinne
Erträge
aus
Spekulationsgeschäfte
n von
Privatperson
en (
Spekulation
), die nach §22 Nr. 2 und §23
Einkommensteuergesetz
(
EstG
)
einkommensteuerpflichtig
sein können, wenn zum Beispiel
Grundstücke
im
Zeitraum
von zwei Jahren oder
Wertpapiere
innerhalb von sechs Monaten nach ihrem
Erwerb
mit
Gewinn
verkauft werden. Es
gilt
ein
Freibetrag
von 1000,00 DEM und die
Abzugsfähigkeit
von
Werbungskosten
. Spekulationsverluste dürfen nur mit
Spekulationsgewinn
en ausgeglichen werden.
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