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Stufenleiterverfahren

Das Stufenleiterverfahren (step ladder system, Stufenverfahren, Treppenverfahren) dient der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und gehört zu den nicht-exakten Methoden. Es beruht auf der Grundidee, die Kostenstellen so nacheinander anzuordnen, daß (im Idealfall) zwar jede Kostenstelle an die nachfolgende Leistungen abgibt, aber selbst keine Leistungen von nachgelagerten Kostenstellen erhält.

Problem:
(1) Das Stufenleiterverfahren ermöglicht die Kostenumlage nur in einer Richtung. Der Leistungsfluß ist ein einseitiger; den gegenseitigen Leistungsaustausch, wie er in der Praxis die Regel ist, kann das Stufenleiterverfahren nicht berücksichtigen.

(2) Man hilft sich, indem man die Hilfskostenstellen so anordnet, daß möglichst geringe Leistungen an vorgelagerte Stellen fließen. Am Anfang stehen die Hilfsstellen, die vorwiegend Leistungen abgeben und nur geringe Leistungen empfangen. Am Ende stehen die Hilfskostenstellen, die überwiegend Leistungen empfangen, aber nur geringe Leistungen
an andere Hilfsstellen abgeben.

(3) Die Genauigkeit des Stufenleiterverfahrens steht und fällt mit dem Umfang der Leistungsrückflüsse. Man sollte deshalb ein genaueres Verfahren, zum Beispiel das Gleichungsverfahren, einsetzen.

Beispiel:
Im angesprochenen Idealfall ergibt sich die in der obigen Übersicht dargestellte Abrechnung der Hilfskostenstellen, wobei das Bild einer Stufenfolge, das dem Verfahren den Namen gegeben hat, deutlich wird.

Hinweis:
Das Stufenleiterverfahren gilt als das in der Betriebsabrechnung (Betriebsabrechnungsbogen) am weitesten verbreitete Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, weil es leicht und manuell durchführbar ist.

oder Treppenverfahren, Näherungsmethode zur Errechnung der Werte innerbetrieblicher Leistungen. Im amerikanischen Sprachgebrauch als Step-Ladder-Method oder StepLadder-Sheet bekannt. Bei diesem Verfahren verteilt man zuerst die Kosten der ersten Hilfskostenstelle (oder Nebenkostenstelle) auf die nachfolgenden Kostenstellen in einem bestimmten Verhältnis. Dann erfolgt die Umlage der Kosten der zweiten Hilfskostenstelle auf die nachfolgenden Kostenstellen usw. Dieses stufenweise Vorgehen wird so lange fortgeführt, bis die Kosten aller Hilfs- und Nebenkostenstellen auf die nachfolgenden Kostenstellen umgelegt sind. Dieses Stufenleiterverfahren führt zwangsläufig zu Ungenauigkeiten, weil der Leistungsverkehr der nachgelagerten Hilfskostenstellen an die vorgelagerten Hilfskostenstellen unberücksichtigt bleibt. Diese Ungenauigkeit kann nur umgangen bzw. zumindest abgeschwächt werden, wenn die Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen so angeordnet werden, daß eine Kostenstelle zwar an nachgelagerte Kostenstellen Leistungen abgibt, selbst aber von diesen Kostenstellen keine Leistungen erhält. Vgl. auch Gleichungsverfahren,

Kostenstellenumlageverfahren.

Kostenstellenumlageverfahren, wenn in einem mehrstufigen » Konzern nur einseitige Beteiligungsverhältnisse bestehen, Anteile in Fremdbesitz aber nicht nur auf der untersten Konzernstufe vorkommen. Dabei wird zunächst das beteiligungsmäßig am weitesten von der Obergesellschaft entfernte Konzern Unternehmen mit dem ihm unmittelbar übergeordneten Unternehmen zusammengefaßt, dann dieser Teilkonzern mit dem unmittelbar übergeordneten Unternehmen usw., bis die Konzernspitze erreicht ist. Konsolidierungsausgleichsposten in Teilkonzernabschlüssen sind für die Zusammenfassung mit dem unmittelbar übergeordneten Unternehmen dem Eigenkapital der Teilkonzernleitung zuzusetzen (passiver Ausgleichsposten) oder vom Eigenkapital abzuziehen (aktiver Ausgleichsposten). Ausgleichsposten für Anteile in Fremd besitz werden dagegen von einem Teilkonzernabschluß in den unmittelbar übergeordneten Teilkonzernabschluß übernommen und mit etwa dort neu zu bildenden gleichartigen Ausgleichspostenzusammengefaßt, sofern es sich beiden Fremdgesellschaften nicht umKonzernunternhemen des übergeordneten Teilkonzern handelt. Imletzten Falle handelt es sich um einenvorläufigen Ausgleichsposten für Anteile im Besitz noch zu konsolidierender Konzern Unternehmen, der bei Einbeziehung der betreffenden Konzern Unternehmen gegebenenfallsmit Ausnahme des betreffenden Ergebnisanteils gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet wird. DieReihenfolge, in der die Konzern Unternehmen nach diesem Verfahren derKettenkonsolidierung in die Konsolidierung einbezogen werden, wird ineinem Konsolidierungsplan festgelegt.

Verfahren innerbetrieblicher Leistungsverrechnung.

 

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