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Teilzahlungsfinanzierung, Teilzahlungskredit
Die Teilzahlungsfinanzierung ist eine Form der Absatzfinanzierung. Ein Teil des Absatzes an Sach- und Dienstleistungen kommt nur in Verbindung mit einer Kreditgewährung zustande. Diese Kreditgewährung kann durch die absetzende Unternehmung selbst oder durch Einschaltung eines Kreditinstitutes erfolgen. Deshalb wird auch unterschieden zwischen nichtbankmäßigem Teilzahlungskredit oder Teilzahlungskredit im weiteren Sinne und bankmäßigem Teilzahlungskredit oder Teilzahlungskredit im engeren Sinne. Beim nichtbankmäßigen Teilzahlungskredit handelt es sich um die direkte Krediteinräumung durch den Verkäufer an den Käufer. Nach der Form der Kreditgewährung kann von einem unorganisierten und einem organisierten Kredit gesprochen werden. Ein organisierter Kredit liegt vor, wenn neben dem Kaufvertrag noch ein entsprechender Teilzahlungskreditvertrag abgeschlossen wird. Der Vertrag enthält Angaben über die Höhe des Kredites, eine zu leistende Anzahlung, die zu berechnenden Zinsen und Gebühren sowie die Höhe der Raten und Zahlungstermine. Es wird auch von einem Abzahlungskredit oder Ratenkredit gesprochen.
Beim bankmäßigen Teilzahlungskredit wird das Warengeschäft vom Kreditgeschäft getrennt. Die Kreditgewährung erfolgt durch besondere Teilzahlungskreditinstitute oder durch Geschäftsbanken und Sparkassen. Es werden dabei traditionell drei Kreditformen unterschieden, das A-, B- und C-Geschäft:
I. A-Geschäft:
Das A-Geschäft wurde von der Kunden-Kredit GmbH in Königsberg entwickelt. Es wird auch als Königsberger System bezeichnet. Dabei tritt der Kreditnehmer in eine unmittelbare Vertragsbeziehung zu der Bank. Bei der ursprünglichen Form dieses Geschäfts erhielt der Kreditnehmer von der Bank Anweisungen, die von den angeschlossenen Unternehmungen in Zahlung genommen wurden. Nachdem im Jahr 1959 die Großbanken und Sparkassen das Kleinkreditgeschäft aufgenommen hatten, verlor das Anweisungs-Geschäft an Bedeutung und wurde durch das Barkredit-Geschäft abgelöst. Beim heutigen A-Geschäft, dem Schalter-Geschäft, wird der Kreditbetrag dem Kreditnehmer bar ausgezahlt.
II. B- Geschäft:
Das B-Geschäft wurde von der Kreditgemeinschaft Berliner Spezialgeschäfte entwickelt und wird deshalb auch als Berliner System bezeichnet. Dabei wird der Kredit von einem Teilzahlungskreditinstitut indirekt zur Verfügung gestellt. Das Institut schließt mit der absetzenden Unternehmung einen Rahmenkreditvertrag ab und räumt dieser ein Kreditkontingent ein. Die absetzende Unternehmung, welche den Kredit vermittelt, haftet hierbei für die Rückzahlung des Kredites. Der Anteil des B-Geschäfts am Umsatz der Teilzahlungsbanken ist rückläufig.
III. C-Geschäft:
Beim C-Geschäft oder Wechselgeschäft werden für die einzelnen Rückzahlungsraten Wechsel ausgestellt. Die absetzende Unternehmung, welche den Kredit vermittelt und auch mithaftet, zieht zugunsten der Teilzahlungsbank Wechsel auf den Käufer. Diese Form ist später durch das Nostro-Geschäft abgelöst worden. Wechselaussteller ist hierbei die Teilzahlungsbank, so daß die Mithaftung der absetzenden Unternehmung entfällt. Die Finanzierung von Kraftfahrzeugen, die früher im Wechselgeschäft durchgeführt wurde, wird heute im Schalter-Geschäft vorgenommen, so daß der Anteil des C-Geschäfts ohne Bedeutung ist.
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