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Traditionspapiere
sind
Warenwertpapiere
, bei denen die Übergabe des Papiers die Übergabe der Ware ersetzt (traditio = Übergabe). Die
Einigung
über den Eigentumsübergang und die Übergabe des Papiers genügt, um den
Erwerber
zum
Eigentümer
der Ware zu machen; die
Einigung
über die Entstehung des
Pfandrecht
s und die Übergabe des Papiers genügt, um für den Pfandgläubiger ein
Pfandrecht
an der Ware zu bestellen. Traditionspapiere stehen stellvertretend für schwimmende oder lagernde Ware, solange sich die Ware beim
Verfrachter
,
Frachtführer
oder
Lagerhalter
befindet. Traditionspapiere ermöglichen
Verfügung
en über schwimmende oder lagernde Ware. Sie heißen daher auch
Dispositionspapiere
(
disponieren
= verfügen).
Als Traditionspapiere gelten
Konnossement
e und
Ladeschein
e, auch wenn sie
nicht an Order
gestellt sind, und Orderlagerscheine.
Alle vorgenannten
Dokumente
können als
Orderpapiere
per
Indossament
oder müssen als
Namenspapiere
(
Rektakonnossement
)
per
Zession
übertragen werden. An vereinzelten Hafenplätzen wird jedoch bei
Rektakonnossement
en aus Vereinfachungsgründen und aus überlieferter
Usance
ein
Vollindossament
als
Ersatz
für die umständliche
Form
einer
Zession
anerkannt.
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Trafic de Ferroutage
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Pagatorische Kosten, auch Ausgabekosten
Verkehrsleistungsangebot
Planwirtschaft
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