Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Betrug

Durch Täuschung verursachte Schädigung eines Vermögens, wodurch sich der Täter zu Unrecht bereichern will (§263 StGB). Die Täuschungshandlung beruht auf einem bewusst herbeigeführten Irrtum ( Anfechtung ).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Betriebszuschlag
Beurk und ung, notarielle

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Step-Ladder-Method Kursverlauf Treasurership
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum