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Bundesbankgewinn

Wenngleich die Aktivitäten der Deutschen Bundesbank nicht auf eine Gewinnerzielung, sondern in erster Linie auf eine Stabilisierung des Geldwertes und eine zweckmäßige Organisation des Geldverkehrs und der Kreditwirtschaft ausgerichtet sind, resultieren aus ihren Tätigkeiten quasi als Nebenprodukte Gewinne wie bei jeder Bank.
Diese Gewinne entstehen aus den an sie zu zahlenden Zinsen für Rediskont-, Lombard- und andere Kreditgeschäfte, aus dem An- und Verkauf von Fremdwährungen, aus Zinserträgen für Geldanlagen im Ausland, aus Kursgewinnen bei Devisentransaktionen, aber auch da die Bundesbank bei ihrer Bilanzerstellung dem Niederstwertprinzip verpflichtet ist- aus Wechselkursänderungen.
Gewinnverwendung: 20 % des Reingewinnes (mindestens aber 10,23 Mio. Euro) sind einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen, bis diese Rückl age 5 % des Wertes der umlaufenden Banknoten erreicht hat.
Bis zu 10 % der darüber hinausgehenden Gewinne
dürfen zur Bildung sonstiger Rücklagen verwendet werden, wobei diese Art der Rücklagen allerdings den Betrag des Grundkapitals von 148,28 Mio. Euro nicht übersteigen dürfen.
15,34 Mio. Euro sind einem Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen zuzuführen. Der in aller Regel größte verbleibende Rest ist an den Bund abzuführen. Da diese Gewinnausschüttung an den Bund eine Geldschöpfung darstellt, muss die Notenbank zur Verhinderung etwaiger daraus resultierender Inflationspotenziale die mit der Gewinnausschüttung einhergehende Geldmengenvergrößerung durch einen (kontraktiven) Einsatz ihres geldpolitischen Instrumentariums kompensieren.
Für den Fall, dass die Bundesbank in ihrer Bilanz einen Verlust ausweist, ist der Bund zum Ausgleich dieses Verlustes verpflichtet.

 

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