Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Währungsreserven

die von der Bundesbank gehaltenen Bestände an international verwendbaren liquiden Mitteln: Gold, Devisen, Guthaben in Euro und Sonderziehungsrechte. Die nationalen Notenbanken haben zu Beginn der dritten Stufe der EWU Währungsreserven von knapp 40 Milliarden Euro auf die EZB übertragen. Die Bundesbank ist hieran mit 12,2 Milliarden Euro, die sich zu 15 % aus Gold und zu 85 % aus Devisen zusammensetzen, beteiligt. Die Verwaltung dieser Währungsreserven verbleibt weiterhin bei den nationalen Notenbanken. Geschäfte der nationalen Notenbanken mit den ihnen verbleibenden Währungsreserven bedürfen ab einer bestimmten Gröhenordnung der Zustimmung der EZB, damit die Einheitlichkeit der gemeinsamen Geld- und Wechselkurspolitik gewahrt bleibt.

Für internationale Zahlungen verwendbare Aktiva, die von den Währungsbehörden eines Landes gehalten werden. Sie entstehen durch Zahlungsbilanzüberschüsse oder Verschuldung
an den Märkten. Sie dienen der Absicherung der internationalen Zahlungsfähigkeit eines Landes und werden für Interventionen an den Devisenmärkten verwendet. Die offiziellen Währungsreserven bestehen in der Regel aus Devisen, Gold, Reserveaktiva beim Internationalen Währungsfonds (IWF) und Sonderziehungsrechten (SZR). (Devisenbilanz)

Devisen, Guthaben beim IWF bzw. EWI und Gold eines Landes, mit denen im Zweifel Ansprüche ausländischer Inhaber der eigenen Währung in andere Währungen oder Gold eingelöst werden könnten. Währungsreserven dienen in erster Linie zum Ausgleich von Defiziten in der Zahlungsbilanz eines Landes. Die internationale Bonität eines Landes wird unter anderem auch an der Höhe seiner Währungsreserven gemessen.

sind alle Vermögenswerte, die von einer - Zentralbank kurzfristig für Interventionen auf den Devisenmärkten (Devisen) verwendet werden können. Diese Vermögenswerte müssen in Form flüssiger Mittel vorliegen oder schnell in solche umwandelbar sein. Zu den Währungsreserven gehören monetäres Gold (Goldmünzen), Guthaben in konvertierbaren ausländischen Währungen (Ronvertibilität) und Forderungen gegenüber anderen Zentralbanken, die kurzfristig in solche Währungen umgewandelt werden können. Außerdem gehören zu den Währungsreserven Guthaben in Sonderziehungsrechten, weil diese beim internationalen Währungsfonds in konvertierbare Währung umgetauscht werden können.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Währungsreserve
Währungsreserven, Veränderung der

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Normalpreis Datenverarbeitungsanlagen (DVA) Look ahead-Heuristik
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum