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Darlehen, partiarisches

Das partiarische Darlehen ist ein Darlehen, bei dem eine Gewinnbeteiligung anstelle von Zinszahlungen vereinbart wurde. Die stille Gesellschaft ist über ihre Einlage gleichfalls am Gewinn beteiligt. Die Beteiligung der stillen Gesellschaft an einem Betrieb und das partiarische Darlehen unterscheiden sich in dem Recht des stillen Gesellschafters, Einblick in die Jahresbilanz zu verlangen.

 

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