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Industrie-Kontenrahmen (IKR)

Der Industrie-Kontenrahmen (IKR) ist ein vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) 1971 herausgegebener Kontenplan, der 1986 mit Rücksicht auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz überarbeitet und geändert wurde.

Der IKR umfaßt, wie auch der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR), zehn nach dem Dezimalsystem gegliederte Kontenklassen, die in der obersten Ebene nach dem Abschlußgliederungsprinzip geordnet sind.

Beispiel:
Der IKR enthält in den Klassen 0 bis 8 die Geschäftsbuchführung und in der Klasse 9 die Betriebsbuchführung. Er trennt somit die beiden Rechnungskreise und geht vom Zweikreissystem aus.

Der Rechnungskreis I (Geschäftsbuchführung) wird nach dem Abschlußprinzip geordnet, berücksichtigt also die handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften, wie sie in den §§ 266, 275 HGB vorgesehen sind.

Der Rechnungskreis II (Betriebsbuchführung) ist nach dem Prozeßgliederungsprinzip geordnet und folgt dem Gang der Erzeugnisse durch den Betrieb. Er nimmt die Ergebnisse der tabellarisch durchgeführten Kostenrechnung auf.

 

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