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Kalkulationszinsfuß, -zinssatz

Kalkulationszinsfuß, -zinssatz (K.) (wörtl.: Rechenzinsfuß) ist die subjektiv zu bestimmende Mindestverzinsungsanforderung des Investors an seine Investition.

Festlegung:
Vor Durchführung der Investitionsrechnung ist der betriebliche K. festzulegen. Mit diesem Zins wird kalkuliert, deshalb die Bezeichnung K.
Er kann aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag bestehen. Der Basiszins bei vollständiger Eigenfinanzierung (Finanzierung) ist der Habenzins des Kapitalmarktes. Bei vollständiger Fremdfinanzierung stellt der Sollzinssatz des Kapitalmarktes die Basis dar.

Wird die Investition mit Eigen- und Fremdmitteln finanziert, so kann der K. als gewichtetes arithmetisches Mittel aus dem K. bei vollständiger
Eigen- und jenem bei vollständiger Fremdfinanzierung errechnet werden.
In der Praxis wird allerdings auch bei Mischfinanzierung der Sollzinssatz des Kapitalmarktes als Basiszins
herangezogen.

Gelegentlich wird der K. auch nach Maßgabe der jeweiligen Opportunitätskosten festgelegt (= Rendite der besten nicht gewählten Alternative).

Problem:
(1) Am Kapitalmarkt gibt es nicht einen, sondern viele Haben- und Sollzinssätze, so daß schon der Basiszins nicht eindeutig fixiert werden kann.
(2) Der Risikozuschlag, der das mit der jeweiligen Investition verbundene Risiko erfassen soll, ist nicht objektiv quantifizierbar.

Aus beiden Gründen muß man sich bei praktischen Empfehlungen darauf beschränken, eine Spanne für den K. anzugeben. Diese Spanne liegt in der Praxis meist bei 8 bis 12 %.

Hinweis:
(1) Der K. wird bei allen dynamischen Investitionsrechnungsmethoden verwendet. Darüber hinaus benötigt man ihn bei Finanzierungen (Beispiel: Ist Kreditkauf oder Leasing vorteilhafter?) und in der Kostenrechnung bei bestimmten langfristigen Wahlentscheidungen (Eigenfertigung oder Fremdbezug, Verfahrenswahl).

(2) Häufig stimmt er mit dem zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen erforderlichen kalkulatorischen Zinsfuß überein.

 

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