Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kreditleihe

Übertragung der Kreditwürdigkeit einer Bank oder eines Dritten (Lieferanten, Bund, Länder, Kreditgarantiegemeinschaften auf den Kreditnachfrager, der sich auf dieser Basis bei der eigenen Bank oder bei einem Dritten einen Geldkredit beschaffen kann. Dies geschieht durch Abgabe der Zusicherung für den Fall Zahlungen zu leisten, daß der Kreditnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält.
Die Kreditleihe kommt vor in Form des Wechselunterschriftenkredits als Akzeptkredit, als Lieferantenkredit durch Akzeptantenwechsel und als Girierungskredit, der durch zusätzliche Indossierung des Wechsels seitens einer Bank oder einer anderen hervorragenden Unternehmung entsteht (bedeutungslos). Kreditleihe findet sich weiterhin in Form des Avalkredits und des Kreditauftragskredits.
Eine Kreditleihe ist im Gegensatz zur Geldleihe die Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie. Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer also keine Mittel zur Verfügung
. Akzeptkredit, Avalkredit


Teilweise verwendeter Begriff für Kreditgeschäfte mit Übernahme des Risikos, aber ohne Auszahlung von Geld an den Kreditnehmer wie beim Avalkredit.

ist ein Geschäft, bei dem kein Darlehen bzw. Kredit im üblichen Sinne (Geld-Übertragung) gewährt wird, sondern ein Kreditinstitut den eigenen Kredit für mögliche Inanspruchnahmen zur Verfügung stellt, also ein sogenanntes bedingtes Zahlungsversprechen (Eventualverbindlichkeiten) abgibt. Dies erfolgt gewöhnlich als Bürgschaft, Aval, Akzept oder Rembourskredit.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kreditlaufzeit
Kreditlimit

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Gleitender Mittelwert Informationsanalyse Wertpapieranlagen, Bilanz der
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum