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Pauschalwertberichtigung

Pauschalwertberichtigungen berücksichtigen das latente Ausfallrisiko von Krediten. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung entspricht dem Produkt aus der durchschnittlichen Ausfallquote und dem risikobehafteten Kreditvolumen. Die durchschnittliche Ausfallquote wird aus Vergangenheitsdaten ermittelt, wobei im risikobehafteten Kreditvolumen keine einzelwertberichtigten Forderungen mehr enthalten sein dürfen.

Von Kreditinstituten vorgenommene Wertkorrektur bei Forderungen aus Krediten, deren Ausfall nicht konkret feststeht, aber wegen des allgemeinen Risikos „unerkannt“ („latent“) vorhanden ist.

ist eine Wertberichtigung, die für eine Anzahl kleinerer Dubioser insgesamt (pauschal) gebildet wird, da eine genaue Abschätzung des Delkredere für jede einzelne Forderung nicht möglich ist. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung wird nach Erfahrungssätzen festgelegt.

Die Bewertung von Forderungen erfolgt zwar Grundsätzlich nach dem Prinzip der Einzelbewertung, d. h. jede Forderung ist einzeln zu bewerten und ggf. ganz oder teilweise abzuschreiben. Es ist aber handeis und steuerrechdich erlaubt, bei einem größeren Bestand an Forderungen aus Warenlieferungen aus Gründen kaufmännischer Vorsicht eine Sam-melbewertung (Pauschalbewertung; durch Ansatz einer P. für das Risiko vorzunehmen, daß in dem Gesamtbestand der ausgewiesenen Forderungen
ein gewisser Prozentsatz an zweifelhaften Forderungen enthalten seinkann. Die Höhe einer solchen P. kann nur geschätzt werden. Die Finanzverwaltung folgt dabei in der Regel den Schätzungen des Betriebes, wenn es sich nicht um eine offensichtlich falsche Bewertung handelt. Grundlage der Schätzung bilden diebisherigen Erfahrungen des Betriebes, ggf. des gesamten Wirtschaftszweiges. Allerdings sollten in die Berechnungen auch die Zukunftserwartungen einbezogen werden, insbesondere, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geänderthaben.

 

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