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Schwarzarbeit
Sammelbegriff
für im
Prinzip
legale Tätigkeiten, die meist zur Vermeidung
öffentlich
-rechtlicher
Abgaben
(
Steuern
,
Sozialversicherung
en) entgegen
gesetzlich
en Vorschriften nicht angemeldet oder angezeigt werden. Nicht zur Schwarzarbeit zählen Gefälligkeits- oder Nachbarschaftshilfe sowie kriminelle
Handlung
en wie
z
.
B
. Drogenhandel.
Schattenwirtschaft
S
.
Arbeitsmarktregulierung
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