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Schwarzarbeit

Sammelbegriff für im Prinzip legale Tätigkeiten, die meist zur Vermeidung öffentlich-rechtlicher Abgaben (Steuern, Sozialversicherungen) entgegen gesetzlichen Vorschriften nicht angemeldet oder angezeigt werden. Nicht zur Schwarzarbeit zählen Gefälligkeits- oder Nachbarschaftshilfe sowie kriminelle Handlungen wie z. B. Drogenhandel. Schattenwirtschaft

S. Arbeitsmarktregulierung

 

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