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Umfinanzierung

(Fundierung) Finanzierungsvorgang mit dem Zweck, bislang eingesetzte Finanzierungsmittel zu substituieren und im gleichen Zuge freizusetzen. Somit ist mit einer Umfinanzierung keine Bilanzverlängerung, sondern lediglich ein Passivtausch verbunden. Umfinanzierung liegt nicht vor, wenn lediglich ein Passivtausch (z. B. nominelle Kapitalerhöhung) ohne Kapitalzufuhr und -abfluß stattfindet.
Beispiele für Umfinanzierung:
Substitution Fremd- durch Eigenkapital (Kapitalerhöhung und zugleich Kredittilgung)
Substitution Eigen- durch Fremdkapital (Kapitalherabsetzung und zugleich Aufnahme eines Gesellschafterdarlehens)
Substitution Fremd- durch Fremdkapital (kurzfristiger Bankkredit wird getilgt und zugleich ein Darlehen aufgenommen; Lieferantenkredit wird durch einen kurzfristigen Bankkredit ersetzt).

(engl. refinancing) Bei der Sanierung eines Unternehmens ist häufig eine Umfinanzierung (Umschuldung) zur Verbesserung
der Liquiditätslage (9 Liquidität), der Erhöhung der Zahlungsfähigkeit und der Reduktion der Angst vor Illiquidität (9 Zahlungsunfähigkeit) erforderlich. Hierbei kommt bei der Gestaltung der Finanzierungsseite die Ablösung kurzfristig fälliger Kredite durch die Gewährung langfristiger Kredite zur Anwendung. Eine Umfinanzierung ist nur dann sinnvoll, wenn das Unternehmen langfristig gesund und zur Zahlung der Zins und Tilgungsleistung (Zinsen, Tilgung) fähig ist. Die Tilgungsaussetzung oder der Übergang von monatlicher Tilgung auf jährliche Tilgung verschiebt das Problem nur von heute auf morgen. Ein Sanierer wird neben der Umschuldung von Darlehen und Erweiterung von Kontokorrentlinien (Kontokorrent) auch versuchen, überflüssige Rückstellungen zu streichen, um damit höhere Eigenmittel auszuweisen. Diese können auch durch die Umwandlung von Darlehen in haftendes Kapital erhöht werden. Die Verringerung und Anpassung von Zinslasten ist bei der Umstellung von fester in gewinnabhängige Verzinsung möglich.

 

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