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Unternehmensverband

Das Motiv für Unternehmen, sich in Verbänden zu organisieren, besteht in der Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber anderen Gruppen (z.B. Staat, Gewerkschaften). Nach der Art der zu vertretenden Interessen unterscheidet man Wirtschaftsfachverbände, Arbeitgeberverbände und Kammern. Wirtschaftsfachverbände existieren in nahezu allen Wirtschaftszweigen und werden unter Branchengesichtspunkten freiwillig gebildet (z.B. Verband der Deutschen Automobilindustrie, Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.). Die einzelnen Fachverbände sind in Dachorganisationen zusammengeschlossen (z.B. Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des deutschen Groß- und Außenhandels e.V.). Der Zusammenschluss von Unternehmen in Arbeitgeberverbänden dient der Verfolgung gemeinsamer sozialpolitischer Interessen, vor allem der Interessenvertretung gegenüber den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen etc. Arbeitgeberverbände
sind regional organisiert, der Dachverband ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zweck der Kammern ist die Verfolgung gemeinsamer regionaler berufsständischer Interessen. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) vertreten die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in rund 70 Kammerbezirken in Deutschland. Spitzenorganisation der regional organisierten IHK ist der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) als überregionale Interessenvertretung. Pendant der IHK für den Bereich des Handwerks sind die Handwerkskammern, darüber hinaus existiert eine Reihe weiterer berufständischer Kammern für Freiberufler (z.B. Rechtsanwaltskammer, Wirtschaftsprüferkammer).

 

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