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Anrechnungsverfahren
Beseitigung
der
Doppelbesteuerung
eines
Anteilseigner
s.
Anrechnung
der
Körperschaftsteuer
auf seine
Einkommen
- oder
Körperschaftsteuer
.
Die von den
Körperschaft
en
bezahlt
e
Körperschaftsteuer
auf den
ausgeschüttet
en
Gewinn
wird den inländischen
steuerpflichtige
n Empfängern auf ihre Einkommensteuerschuld angerechnet. Die
Steuergutschrift
aus der
Körperschaftsteuer
entspricht 3/7 der
Bardividende
.
Dient zur Reduzierung einer Mehrfachbelastung auf einfache
Steuerbelastung
. Verwirklicht im
KStG
1977 für
Ausschüttung
en aus
Kapitalgesellschaften
und anderen in § 20 Abs. Nr. 1
EStG
aufgezählten
Körperschaft
en. Die auf einen einheitlichen
proportional
en
Steuersatz
umgestellte Körperschaftsteuerbelastung auf
Ausschüttung
en (z. Z. 36/ 64 = 9/16) wird beim Ausschüttungsempfänger den
steuerpflichtige
n
Einkünfte
n hinzugerechnet (§ 20 Abs. 1 Nr. 3
EStG
) und ferner auf dessen
Steuerschuld
angerechnet (§ 36 Abs. Nr. 3
EStG
). Bei übersteigenden Anrechnungsbeträgen erfolgt
Steuererstattung
oder
Vergütung
nach §§ 36 b ff.
EStG
.
Einschränkung
en und Besonderheiten bei beschränkt
Steuerpflichtige
n, vgl. §§ 51, 52
KStG
und § 36 c
EStG
. Das Anrechnungsverfahren wird auch auf die der KörperschaftsteuerAusschüttungsbelastung unterworfene
Auszahlungen
bei
Liquidation
angewendet.
In der Bundesrepublik müssen
Kapitalgesellschaften
auch auf den Teil des
Gewinn
s, den sie an
Anteilseigner
ausschütten,
Körperschaftsteuer
entrichten. Diese
Steuern
werden den (inländischen, nicht steuerbefreiten)
Aktionäre
n jedoch auf ihre persönliche
Einkommensteuer
angerechnet. Der
Gesamtertrag
des
Aktionär
s besteht demnach:
- aus der vom
Unternehmen
gezahlten
Dividende
,
- aus dem
Steuerguthaben
, das sich durch die
Anrechnung
der vom
Unternehmen
gezahlten
Körperschaftsteuer
auf die persönliche
Einkommensteuer
ergibt. Es beträgt stets 9/16 der
Dividende
.
Entsprechendes gilt für
Genossenschaften
.
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Anrechnungsmethode
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