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Bilanzkurs

der aus den Bilanzwerten einer AG errechnete Wert einer Aktie. Er soll in Gegenüberstellung zum Börsenkurs einen Hinweis geben
? auf die möglicherweise vorhandenen stillen Reserven (Volumen der stillen Reserven = Börsenkurs./. Bilanzkurs multipliziert mit der Zahl der Aktien),
? auf die mögliche künftige Entwicklung des Unternehmens und damit des Aktienkurses.

Der Bilanzkurs wird definiert als Verhältnis des bilanzierten Eigenkapitals zum Grundkapital, bzw. Eigenkapital in v. H. des Grundkapitals.
Bilanziertes Eigenkapital = Grundkapital + Rücklagen + Gewinnvortrag ? Verlustvortrag.
Es ist allerdings zu bezweifeln, daß die Gegenüberstellung von Bilanz- zu Börsenkurs Auskünfte über die Höhe der vorhandenen stillen Reserven gibt, da der Börsenkurs ein Marktpreis ist, dessen Bildung
von einer Reihe von Faktoren (rationalen/irrationalen; makroökonomischen/mikroökonomischen) abhängt.
Bei Ausgabe von Gratisaktien sinkt der Bilanzkurs.
Beispiel:

Grundkapital 100 Mio. DM
Rücklagen 250 Mio. DM
Eigenkapital 350 Mio. DM




Nach einer nominellen Kapitalerhöhung (Passivtausch) um 50 Mio. DM (Grundkapital = 150 Mio. DM, Rücklagen = 200 Mio. DM) sinkt der Bilanzkurs auf 233 %.
Der Bilanzkurs ist eine Kennzahl zur Beurteilung der Unternehmung. Er wird insbesondere in der Finanzanalyse zur Beurteilung der Finanzlage einer Kapitalgesellschaft verwendet. Es wird zwischen einem nominellen oder einfachen Bilanzkurs und einem effektiven oder erweiterten oder korrigierten Bilanzkurs unterschieden.

Der nominelle Bilanzkurs ist das Verhältnis des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals der Kapitalgesellschaft zum Nominalkapital: Der Bilanzkurs soll insbesondere bei der Aktiengesellschaft zur Beurteilung des Wertes einer Aktie im Rahmen der Aktienanalyse dienen. Da durch die Unterbewertung der Aktiva und durch die Überbewertung der Passiva im Wege der Selbstfinanzierung über stille Rücklagen weiteres Eigenkapital gebildet worden ist, was nicht aus der Bilanz zu ersehen ist, hat der Bilanzkurs keine große Aussagekraft. Es wird deshalb versucht, durch den Ansatz der stillen Rücklagen über den korrigierten Bilanzkurs zu einem größerem Erkenntniswert und damit zu einem besseren Anhaltspunkt über den Wert der Aktie zu gelangen:

Der Bilanzkurs, insbesondere der korrigierte Bilanzkurs, soll einen Anhaltspunkt für den Wert einer Aktie darstellen.


B. ist der rechnerische Wert einer Aktie, der sich aus dem Verhältnis des bilanzierten Eigenkapitals zum Grundkapital ergibt. Das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft setzt sich zusammen aus dem Grundkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag. Beispiel: Eigenkapital 1, 5 Mill. Bilanz, ordentliche DM, Grundkapital 1 Mill. DM, Bilanzkurs = 150%. Der Aussagewert dieser Kennzahl ist gering, weil durch gesetzlich zulässige Unterbewertung von Vermögensteilen (Bewertungswahlrechte bei der Anlagenabschreibung, der Zusammensetzung der Herstellungskosten von unfertigen Erzeugnissen, Verbot des Ausweises von Wertsteigerungen über die Anschaffungskosten) oder Überbewertung von Rückstellungen stille Rücklagen gebildet werden können und deshalb das Vermögen der Gesellschaft größer als das in der Bilanz ausgewiesene ist. Folglich ist auch das effektiv vorhandene Eigenkapital um die stillen Rücklagen größer als das bilanzierte Eigenkapital. Je größer die stillen Rücklagen sind, desto mehr weicht der nach Auflösung der stillen Rücklagen korrigierte B. der Aktie vom B. nach oben ab.

 

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