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Bundesschatzbrief

Sonderform der Bundesschuldverschreibung als Daueremission in etwa zweimonatigen Abständen. Sie werden in zwei Typen, A und B, ausgegeben. Die Laufzeit beträgt bei Typ A 6 Jahre, bei Typ B 7 Jahre ab Beginn der jeweiligen Zinslaufzeit. Die Bundesschatzbriefe werden mit festen jährlichen Nominalzinssätzen ausgestattet, die bis zum Ende der Laufzeit ansteigen. Beim Typ A werden die Zinsen jährlich nachträglich gezahlt; beim Typ B werden die Zinsen mit Zinseszinsen bei der Rückzahlung dem Nennwert zugeschlagen. Der Nennbetrag ist 100 EUR oder ein ganzes Vielfaches davon. Der für Bundesschatzbriefe ausschließlich zugelassene Erwerberkreis sind nur natürliche Personen und gebietsansässige Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Bundesschatzbriefe werden nicht börsenmäßig gehandelt. Eine vorzeitige Rückgabe an die Bundesschuldenverwaltung ist ein Jahr nach Laufzeitbeginn bis zum Höchstbetrag von 10.000 EUR je Gläubiger innerhalb von jeweils 30 Zinstagen möglich.

Hierbei handelt es sich um einen vom Bund ausgegebenen Sparbrief. Der Zins
ist dabei nicht für die gesamte Laufzeit fest, sondern er steigt jährlich (sog. Staffelzins). Bundeschatzbriefe gibt es ab einem Mindestanlagebetrag von 100 DM in zwei Typen. Beim Typ A erfolgt eine jährliche Zinsausschüttung, beim Typ B werden die Zinsen dem Anlagebetrag zugeschlagen, um auf diese Weise den Zinseszinseffekt auszunutzen (Thesaurierung); die Ausschüttung erfolgt also erst mit der Rückzahlung des angelegten Geldes. Die Laufzeit beträgt sechs bzw. sieben Jahre. Sicherheit und Liquidität dieser Form der Geldanlage sind hoch, bei der Liquidität (Verkaufbarkeit) ist allerdings eine einjährige Kündigungssperrfrist zu beachten. Bundesschatzbriefe können bei der Bundesschuldenverwaltung kostenfrei deponiert werden. Führen Kreditinstitute das Depot, entstehen die üblichen Kosten.

 

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